Gesetzliche Änderungen bei der medikamentösen Versorgung Ihres Haustiers
Liebe Tierfreunde, liebe Halter unserer Patienten!
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die neuen gesetzlichen Regelungen informieren. Sie führen zu einigen Einschränkungen im Service und bedeuten in zahlreichen Fällen eine Kostensteigerung bei der Beschaffung von Tierarzneien. Die neue Gesetzeslage betrifft alle Tierarztpraxen und –kliniken, so dass wir darauf leider keinen Einfluss nehmen können und uns an die Vorgaben halten müssen.
- Wir können keine Medikamente mehr zu Ihnen nach Hause schicken.
- Eine Rücknahme von Arzneimitteln ist ab sofort nicht mehr möglich (Ausnahme: Entsorgung).
- Kleinstmengen dürfen wir nur noch sehr eingeschränkt verordnen.
- Gesetzlich ist es uns untersagt, günstigere Medikamente aus dem Humanbereich zu verordnen. Wir dürfen nur veterinärmedizinische Arzneimittel abgeben oder verschreiben.
- Für die Ausstellung von Apothekenrezepten gilt ab sofort der dreifache Gebührensatz der GOT.
Selbstverständlich werden wir auch in Zukunft alles daran setzen, unseren Patienten eine optimale und preisgünstige medikamentöse Versorgung zu bieten. Sollte es hier jedoch aufgrund der neuen Gesetzeslage zu Einschränkungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis.