Schön, dass Sie die Webseite der Kleintierpraxis Massen besuchen. Herzlich Willkommen!

Tierärztin Stefanie Heide-Röller und ihr Team in Unna-Massen kümmern sich seit 2002 mit Kompetenz, Freude und Engagement um die Versorgung von Hunden, Katzen, Nagern und anderen vierbeinigen Patienten.

Durch das eigene moderne Praxislabor stehen wichtige Vitalwerte innerhalb weniger Minuten zur Verfügung. So ist eine sehr zeitnahe Diagnostik und bei Bedarf ein sofortiger Therapiebeginn möglich. Auch notwendige Ultraschall-, Röntgen- und EKG- Untersuchungen können direkt in der Praxis durchgeführt werden.

Therapeutisch deckt die Kleintierpraxis Massen das gesamte tiermedizinische Spektrum inkl. Chirurgie ab. Dabei liegt einer der Schwerpunkte im Bereich der Prophylaxe, um Erkrankungen des Tieres frühzeitig vorzubeugen. Dazu gehört u. a. die professionelle Zahnreinigung, die nicht nur bei älteren Vierbeinern für die Gesunderhaltung einen zentralen Stellenwert einnimmt.

Ergänzt wird das schulmedizinische tierärztliche Therapiespektrum durch erprobte naturheilkundliche Verfahren wie Akupunktur, Laserakupunktur, Bioresonanztherapie, Homöopathie oder Bachblütentherapie, die je nach individueller Indikation zum Einsatz kommen können.

Kompetente tiermedizinische Begleitung bei Trächtigkeit und Geburt sind nicht nur ein weiterer Schwerpunkt von Stefanie Heide-Röller, sondern auch ihre Passion und Leidenschaft. Als Zuchtwartin der DTK-Gruppe Unna betreut und begleitet sie seit vielen Jahren Züchterinnen und Züchter von der Deckzeitbestimmung bis hin zur Geburtsbegleitung.

Hier auf der Webseite finden Sie zahlreiche Informationen zum Leistungsspektrum der Kleintierpraxis Massen. Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Tierärztin und ihr Team jederzeit gerne auch persönlich zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Besuch.

 

Neue GOT tritt Ende November in Kraft

Nach Mitteilung der Schriftleitung des Bundesgesetzblattes wird die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 30 am 22. August 2022 veröffentlicht werden (S. 1389 bis 1436). Damit wird die Verordnung am 22. November 2022 in Kraft treten (§ 12 der Verordnung).
Einige Informationen und Erläuterungen hierzu, erhalten Sie in nebenstehenden Video:
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