Sachkundenachweis

Gemäß §11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes NRW müssen Halter von Hunden, die ein Gewicht von mindestens 20 kg oder eine Größe von mindestens 40 cm erreichen (sog. 20/40 Hunde) einen Sachkundenachweis erbringen, der durch eine sog. Sachkundebescheinigung erteilt werden.

In unserer Praxis haben Hundehalter die Möglichkeit, die entsprechende Prüfung ablegen zu können. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin.

Im Rahmen der Sachkundeprüfung müssen vor Ort Fragebögen ausgefüllt werden, die im Anschluss korrigiert werden. Danach findet ein abschließendes Gespräch statt, bei dem die Fragen und Antworten bei Bedarf noch einmal besprochen werden. Bei erfolgreichem Test wird die Sachkundebescheinigung sofort ausgestellt und ausgehändigt.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung finden Sie hier weitere Infos sowie Fragebögen zum Üben.

 

🐾 Verstärkung gesucht – Auch Quereinsteiger*innen willkommen! 🐾

Zur Unterstützung der Tierärztin suchen wir ab sofort in Teilzeit (4 Nachmittage pro Woche) eine freundliche und engagierte
Assistentin (m/w/d)

Eine abgeschlossene Ausbildung als Tierarzthelferin / tiermedizinische Fachangestellte ist nicht unbedingt erforderlich. Wir geben sehr gerne auch Quereinsteiger*innen eine Chance.

Ihre Aufgabe:

  • einfache Assistenz (z. B. Tiere während Untersuchung und Behandlung festhalten, Sprechzimmer vorbereiten, Instrumente anreichen etc.)

Das wünschen wir uns von Ihnen:

  • verantwortungsbewusster und liebevoller Umgang mit Tieren (Hunde, Katzen, Kleintiere)

  • Freude an der Arbeit mit Tieren und deren Haltern

  • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit

Das erwartet Sie bei uns:

  • umfangreiche Einarbeitung in Ihre neuen Tätigkeiten

  • herzliches Team

  • angenehme Arbeitsatmosphäre

📩 Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail an:
info@kleintierpraxis-massen.de

oder telefonisch bei Frau Heide-Röller unter 0172-5341645