Sachkundenachweis

Gemäß §11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes NRW müssen Halter von Hunden, die ein Gewicht von mindestens 20 kg oder eine Größe von mindestens 40 cm erreichen (sog. 20/40 Hunde) einen Sachkundenachweis erbringen, der durch eine sog. Sachkundebescheinigung erteilt werden.

In unserer Praxis haben Hundehalter die Möglichkeit, die entsprechende Prüfung ablegen zu können. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin.

Im Rahmen der Sachkundeprüfung müssen vor Ort Fragebögen ausgefüllt werden, die im Anschluss korrigiert werden. Danach findet ein abschließendes Gespräch statt, bei dem die Fragen und Antworten bei Bedarf noch einmal besprochen werden. Bei erfolgreichem Test wird die Sachkundebescheinigung sofort ausgestellt und ausgehändigt.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung finden Sie hier weitere Infos sowie Fragebögen zum Üben.

 

Liebe Patientenbesitzer,

Wir machen vom 30.3. bis zum 7.4.26 unseren Osterurlaub

Am 9.4. sind wir nachmittags ab 14.30 wieder für Sie da.

Vielen Dank!

Ihre Stefanie Heide-Röller & Team